FAQ’s

… allgemeine Informationen (alphabetisch)

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Wenn Sie für Ihr Kind Arzttermine vereinbaren, bestehen Sie bitte auf Nachmittagstermine (auch bei Kieferorthopäden müssen es nicht nur Vormittagstermine sein). Sollte ein Arztbesuch während der Schulzeit unvermeidlich sein, muss vorher ein Antrag auf Beurlaubung (s. Beurlaubungen) erfolgen. Eine nachträgliche Entschuldigung kann nicht berücksichtigt werden.
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Bedingt durch die Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung einer Corona-Infektion gibt es einen umfangreichen Hygieneplan. Er ist allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft bekannt. Ich appelliere an alle, die Regeln zu befolgen, damit wir uns und andere schützen und damit unsere Schule nicht geschlossen werden muss.
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Diebstähle und Sachschäden: Sollten Sie von einem Diebstahl oder Sachschaden betroffen sein, melden Sie dieses bitte auf jeden Fall im Sekretariat. Die entsprechenden Fragebogen müssen ausgefüllt und evtl. von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Vom Deckungsschutz des „Kommunalen Schadenausgleichs Hannover“ ausgeschlossen sind Fahrräder und alle motorbetriebenen Fahrzeuge sowie Wertsachen, Handys, Schmuck, Bargeld, sonstige Zahlungsmittel, Urkunden aller Art, Fahrausweise, Schlüssel, Geldbörsen, Brieftaschen. Teure Fahrräder sollten mit einem entsprechenden Schloss gesichert werden.
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Materialgeld: Wie alle Schulen erhebt auch unsere Schule auf Beschluss des Schulelternrats einen jährlichen Materialkostenbeitrag. In dem Betrag sind die Kosten für den in den Schuljahr-gängen 5 bis 10 eingeführten Schulplaner eingeschlossen. Die Klassenlehrkräfte dieser Jahrgänge sammeln einen Betrag (wird entsprechend bekannt gegebenen, ca. 17 €) ein. Die Schüler*innen der Jg. 11 bis 13 geben ihren Betrag bitte im Sekretariat der Oberstufe (E14) ab.
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Epochalunterricht: Wenn ein in der Stundentafel einstündig ausgewiesenes Fach aus schulorganisatorischen Gründen nur in einem Halbjahr (zwei-stündig) erteilt wird, gilt die Halbjahresnote als Ganzjahresnote und ist damit versetzungs-relevant. Bitte beachten Sie dazu die Angaben im Schulplaner.
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Frühstück: Viele Kinder kommen morgens ohne Frühstück zur Schule. Ein Frühstück vor Schulbeginn hilft erwiesenermaßen, die für den Unterricht notwendige Kraft und Konzentration zu entwickeln. Deshalb bitten wir Sie, darauf zu achten, dass Ihr Kind nicht mit leerem Magen zur Schule kommt. Bitte halten Sie Ihr Kind auch dazu an, in der Mittagspause etwas zu sich zu nehmen.
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Homepage: Wichtige Informationen, Termine, Formulare und Aktuelles aus dem Schulleben sind über die Homepage abrufbar. Unter Unterricht-Sekundarstufe I sind die Richtlinien für das Arbeits- und Sozialverhalten sowie die Bewertungskriterien für die mündliche Mitarbeit dargestellt.
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Krankheitsfall / Beurlaubungen: Im Krankheitsfall melden die Eltern ihr Kind am ersten Tag vor 8.00 Uhr telefonisch im Sekretariat (Tel. 168 – 32 207) ab. Wird die Krankheit voraussichtlich länger als zwei Tage dauern, werden Sie gebeten, die Klassenlehrkraft spätestens am 3. Tag schriftlich zu informieren. Zusätzlich reichen Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenlehrkraft nach.

Dieses Verfahren gilt auch für die Oberstufenschüler*innen. Sie füllen nach ihrer Krankheit den standardisierten Entschuldigungszettel aus; für außerunterrichtliche schulische Veranstaltungen, Klausuren, Referate, … besteht für diese Attestpflicht.

Beurlaubungen müssen vorher mit einem hinreichenden zeitlichen Vorlauf schriftlich beantragt werden. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Beurlaubungen vor oder im Anschluss an die Ferien nur in sehr genau begründeten und belegten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen Antrag hin möglich sind.
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Wir müssen darauf aufmerksam machen, dass es den Mitarbeiterinnen im Sekretariat untersagt ist, Medikamente auszugeben.
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Die Mensa steht allen Schüler*innen der Schule offen, auch denen die an keinem Nachmittagsangebot teilnehmen. Voraussetzung dafür ist eine Anmeldung beim Caterer. (Infoblatt ist im Sekretariat erhältlich). Schüler*innen, die kein Essen bestellt haben, dürfen sich jedoch nicht in der Mensa aufhalten. Nach einer Kennenlernphase besuchen alle Schüler*innen normalerweise eigenständig zu einer selbst bestimmten Zeit in der Mittagspause die Mensa. Der Aufenthalt in der Mensa ist Teil der Erholungsphase. Deswegen ist es wichtig, dass die Mensa-Regeln beachtet werden. Die Regeln werden mit den Klassenlehrkräften besprochen.
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Die Schüler*innen sollen ihre Mittagspause eigenständig gestalten. Neben dem Mensabesuch können sie sich momentan in ihrem Jahrgangsbereich aufhalten. Für die Spielausleihe in der Dada-Halle des E-Traktes wird der Schülerausweis als Pfand zu hinterlegen.
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Nachschreiben von Klassenarbeiten: Haben Schüler*innen aus Krankheitsgründen eine Klassenarbeit versäumt, ist davon auszugehen, dass zeitnah nach der Genesung ohne weitere Ankündigung die Gelegenheit zum Nachschreiben der Arbeit gegeben wird, falls ein Nachschreiben erforderlich ist.
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Bitte stellen Sie sicher, dass die im Sekretariat hinterlegte Notfall-Telefonnummer aktuell ist, damit Sie im Fall von Übelkeit oder Unfällen verständigt werden können.

Änderungen in den persönlichen Verhältnissen teilen Sie bitte dem Sekretariat unverzüglich mit; dies betrifft insbesondere Veränderungen von Anschrift und Telefonnummer, aber auch das Sorgerecht etc..
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Ein Wechsel zwischen Religion und Werte und Normen ist nach vorherigem schriftlichem Antrag zum Schuljahresende möglich.
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Alle Schüler*innen bitten wir, die Schulordnung des Kurt-Schwitters-Gymnasiums Misburg aufmerksam zu lesen und zu befolgen. Sie ist Grundlage dafür, dass wir alle gut miteinander auskommen. Liebe Erziehungsberechtigte, bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Schulordnung und helfen Sie mit, auf ihre Einhaltung zu achten.

Wir verstehen uns als offene Schule, auch in räumlicher Hinsicht, und möchten eine Einschränkung von Zugänglichkeiten gern vermeiden. Dazu ist es erforderlich, dass wir alle stärker auf das Schuleigentum und auf das Eigentum aller Schulangehörigen achten und so durch besondere Aufmerksamkeit Diebstähle und Sachbeschädigungen vermeiden helfen. Gerade im Bereich der Toiletten kommt es leider immer wieder zu unerwünschten Vorfällen, die unsere Gemeinschaft beeinträchtigen.
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Der Schulplaner dient den Schüler*innen als Hausaufgabenheft und Terminplan. Zudem enthält er viele Informationen, die so das ganze Schuljahr über verfügbar sind. Darüber hinaus soll er die Kommunikation zwischen Lehrkräften und Eltern erleichtern. Für jede Kalenderwoche ist daher ein Kommunikationsfeld für Einträge vorgehalten. Damit von aufwendigen Rückläufen zur Bestätigung der Kenntnisnahme abgesehen werden kann, gehen wir davon aus, dass die Sorgeberechtigten mindestens einmal pro Woche den Schulplaner auf Eintragungen überprüfen. Die Schüler*innen sollten ihrerseits unaufgefordert den Schulplaner ihren Eltern vorlegen oder im umgekehrten Fall den Lehrkräften. Entschuldigungen müssen jedoch weiterhin separat abgegeben werden, da für sie besondere Aufbewahrungsfristen gelten.
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Wir erinnern weiterhin daran, dass bei einem Schulunfall sofortige Meldepflicht im Sekretariat besteht. Dort wird der Unfallmeldebogen für den GUV ausgehändigt.
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Unterrichtsausfall, -Vertretung: Schüler*innen sollten nach Unterrichtsschluss den Vertretungsplan beachten. Er ist darüber hinaus über unsere Homepage verlinkt oder über die App DSB mobile (Zugangsdaten gibt es von der Klassenlehrkraft). Wir weisen darauf hin, dass Aktualisierungen täglich bis 14.00 Uhr durchgeführt werden. Bei unvorhergesehenem Unterrichtsausfall im ersten Block wird für die Klassen 5 und 6 eine Vertretung eingesetzt.

HINWEIS: Über IServ werden aktuell nicht alle Informationen korrekt übermittelt, daher bitten wir Sie DSB mobile zu nutzen. (An dem Problem wird bereits gearbeitet.)
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Unterrichts- und Pausenzeiten: Um intensives und eigenständiges Arbeiten zu fördern, findet unser Unterricht nach Möglichkeit in Doppelstunden organisiert statt.

  1. Block: 08.00 – 09.30 Uhr
  2. Block: 09.50 – 11.20 Uhr
  3. Block: 11.40 – 13.10 Uhr

Mittagspause (MP): 13.10 – 13.55 Uhr

  1. Block: 13.55 – 15.25 Uhr

Die Zeiten für die Jahrgänge 5 und 6 weichen dienstags und donnerstags von den oben genannten ab:

  1. Block: 08.00 – 09.30 Uhr
  2. Block: 09.50 – 11.20 Uhr
  3. Block/Mittagspause: 11.40 – 13.55 Uhr
  4. Block: 14.15 – 15.45 Uhr

Um eine ruhige Schulatmosphäre zu fördern, haben wir unseren Schulgong abgeschaltet. Die Stunden- und Pausenzeiten sind natürlich trotzdem einzuhalten.

Die Schule ist ab 7.30 Uhr geöffnet.
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Hinweise auf offizielle Verbote: Es ist allen Schüler*innen untersagt, Waffen jeglicher Art (dazu zählen auch Spring- und Fallmesser, Schreckschuss- und Signalwaffen, Gassprühgeräte und Munition sowie Feuerwerkskörper und auch Soft-Air-Pistolen) in die Schule oder zu Schulveranstaltungen mitzubringen. Auch das Mitführen von Streichhölzern und Feuerzeugen ist nicht erlaubt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme zur Folge haben.

Durch Erlass des niedersächsischen Kultusministers ist am 1.8.2005 ein generelles Rauchverbot wirksam geworden. Das Rauchen (wie auch der Konsum alkoholischer Getränke) ist für Schüler*innen wie Lehrerkräfte überall im Schulgebäude sowie auf dem gesamten Schulgelände verboten. Ich bitte, diesem eindeutigen, unmissverständlichen Rauchverbot Folge zu leisten.

Die Benutzung von Smartphones, Handys, MP3-Playern und ähnlichen Geräten ist innerhalb der Schule untersagt. Weitere Details dazu wie Ausnahmen und Ausnahmebereiche sind in unserer Schulordnung festgelegt. Für abhanden gekommene Geräte haften weder Schule noch Ver-sicherungen.

Darüber hinaus bitten wir Sie, Ihre Kinder darauf hinzuweisen, dass das Fahren mit Inline-Skatern, Kick-Boards oder ähnlichen Fahrzeugen auf dem gesamten Schulgelände verboten ist.

Die Erziehungsberechtigten vor allem von Schüler*innen der jüngeren Jahrgänge bitte ich, die Kinder in der Regel nicht mit dem PKW direkt am Haupteingang der Schule abzusetzen. Es ist aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens zu Gefahrensituationen gekommen. Eine Erziehung zur Selbstständigkeit zielt auch auf die Fähigkeit, den Schulweg allein oder mit Freunden zu absolvieren. Natürlich gibt es Ausnahmen, etwa im Fall von (vorübergehenden) Behinderungen.

Verschmutzungen und Beschädigungen werden konsequent geahndet. Liebe Eltern, bitte machen Sie Ihren Kindern eindrücklich klar, dass schulisches Inventar pfleglich zu behandeln ist. Wir wollen alle in einer sauberen und intakten Schule arbeiten und leben.
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Allen Schüler*innen der Jahrgänge 5 bis 10 ist das eigenständige Verlassen des Schulgeländes während des Schultages untersagt.
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Besondere Wetterbedingungen: Bei extremen Witterungsverhältnissen wie z.B. Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser und Sturm entscheidet die Landesschulbehörde über Unterrichtsausfall. Am zuverlässigsten informiert darüber NDR1/Radio Niedersachsen. Erziehungs-berechtigte von Schüler*innen der Klassen 5-10, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schul-weg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist. Über Hitzefrei für die Jahrgänge 5-10 entscheidet die Schule.
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